BOSON | Covid-19 Laientest

  • Erkennt Omikron
  • Geeignet für Laien
  • Einfache Handhabung
  • Testergebnis in 15 Minuten
  • Hohe Sensitivität & Spezifität
  • BFARM gelistet & PEI evaluiert
Menge ab Packungspreis Basispreis
1 2,05 2,050 /Stk.
500 1,95 1,950 /Stk.
4.000 1,75 1,750 /Stk.
10.000+ 1,55 1,550 /Stk.

Unser Preis:

2,05

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Art-Nr.: Artikelnummer: 9898 Kategorie
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Produkt Beschreibung

BOSON Covid-19 Antigen-Laientest, CE0123, AT1165/21

 

Dieses Covid-19 Antigentestkit für Laien, von der Marke Boson ist für den privaten Gebrauch geeignet. Das Testkit ist allen privaten Bereichen anwendbar. Das Testkit ist steril und luftdicht verpackt und ist dank der Hardbox gut geschützt und in jeglichen Taschen transportierbar.

 

Vorteile:

  • einfache Handhabung
  • Ergebnisse innerhalb von 15 Minuten
  • TÜV Süd zertifiziert
  • gelistet und evaluiert durch das PEI
  • erkennt Omikron
  • Sensivität bei 100% ( nach PEI, Stand 12.01.22)
  • einzelverpackt in Hardbox
  • CE0123
  • AT1165/21

 

TESTVERFAHREN:

  1. Öffnen Sie die Extraktionslösung. Öffnen Sie es vom Gesicht weg und achten Sie darauf, dass Sie nichts von der Flüssigkeit verschütten.
  2.  Drücken Sie den gesamten Inhalt der Extraktionslösung in das Extraktionsröhrchen. Vermeiden Sie den Kontakt der beiden Behälter.
  3. Finden Sie den Tupfer in der versiegelten Verpackung vor sich.
  4. Identifizieren Sie die weiche, textile Spitze des Tupfers. Ziehen Sie die Tupferverpackung auf und nehmen Sie den Tupfer vorsichtig heraus. VORSICHT: Versuchen Sie die weiche, textile Spitze des Tupfers nicht mit den Händen zu berühren.
  5. Führen Sie den Tupfer vorsichtig in ein Nasenloch ein. Die Tupferspitze sollte bis zu 2,5 cm tief vom Rand des Nasenloch eingeführt werden. Drehen Sie entlang der Schleimhaut im Nasenloch, um sicherzustellen, dass sowohl Schleim als auch Zellen gesammelt werden. Drehen Sie den Tupfer 3-4 Mal. Belassen Sie den Abstrichtupfer einige Sekunden im Nasenloch.
  6. Wiederholen Sie den Vorgang mit demselben Tupfer im anderen Nasenloch. Führen Sie den Tupfer nicht tiefer ein, wenn Sie starken Widerstand oder Schmerzen spüren.
  7. Führen Sie den Abstrichtupfer mit der Probe in das Extraktionsröhrchen ein. Drehen Sie den Tupfer nun drei bis fünf (3-5) Mal. Belassen Sie den Abstrich 1 Minute im Extraktionspuffer.
  8. Drücken Sie das Extraktionsröhrchen mit den Fingern zusammen und entfernen danach so gut wie möglich die Lösung vom Abstrichtupfer während Sie den Abstrichtupfer herausziehen und entsorgen.
  9. Setzen Sie die Abdeckkappe mit Tropfaufsatz auf das Extraktionsröhrchen.Bringen Sie die Komponenten des Kits vor dem Testen auf Raumptemperatur. Öffnen Sie den Beutel und entnehmen Sie die Testkassette. Legen Sie die Testkassette auf eine flache und ebene Oberfläche. VORSICHT: Nach dem Öffnen muss die Testkassette sofort verwendet werden.
  10. Drehen Sie das Extraktionsröhrchen um und geben Sie 3 Tropfen (75 μl) der Testprobe auf die Probenvertiefung (S), indem Sie das Extraktionsröhrchen leicht andrücken. VORSICHT: Die Bildung von Luftblasen in der Probenvertiefung (S) ist zu vermeiden.
  11. Das Ergebnis wird nach 15-20 Minuten angezeigt. Vorsicht: Nach über 20 Minuten kann das Ergebnis verfälschen.
  12. Entsorgen Sie das e Gerät gemäß den örtlichen Vorschriften und dem Entsorgungsprotokoll für biologische Gefahren.

 

 

Deutung der Testergebnisse

 

Positiv: Wenn innerhalb von 15-20 Minuten zwei Farblinien – eine Farblinie im Kontrollbereich (C) und eine Farblinie im Testbereich (T) – erscheinen, so ist der Test gültig und positiv. Das Ergebnis ist als positiv zu werten, egal wie schwach die Farblinie im Testbereich (T) zu sehen ist. Ein positives Ergebnis schließt eine Koinfektion mit anderen Pathogenen nicht aus.

Negativ: Wenn innerhalb von 15-20 Minuten eine Farblinie im Kontrollbereich (C) erscheint, jedoch im Testbereich (T) keine Farblinie zu sehen ist, so ist der Test gültig und negativ. Ein negatives Ergebnis schließt eine virale Infektion mit SARS-CoV-2 nicht aus und sollte bei Verdacht von COVID-19 durch molekulardiagnostische Methoden bestätigt werden.

Ungültig: Wenn innerhalb von 15-20 Minuten keine Farblinie im Kontrollbereich (C) erscheint, so ist der Test ungültig. Wiederholen Sie den Test mit einer neuen Testkassette.

 

Boson Antigen Schnelltest für Laien – Der Schnelltest zur privaten Selbstanwendung (anterio-nasal)

Der Boson ANTIGEN SCHNELLTEST (1er-Verpackung) basiert auf einem kolloidalen Goldimmunochromatographie-Assay. Während des Tests werden durch den Nasenabstrich Probenextrakte auf die Testkassetten aufgetragen. Befindet sich im entnommenen Extrakt Antigen, so bindet das Antigen an den hochspezifischen, monoklonalen Antikörper, es kommt zu einer Komplexbildung und dann zur finalen Farbreaktion (Bande).

 

 

 

Herstellerinfos:

Xiamen Boson Biotech Co.

BOSON Certificates Antigen Test (2021)pdf

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Corona-Schutzmaßnahmen – ab Oktober 2022

 

Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Ziel der Neuregelungen ist, vor allem den Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern. Was zu beachten ist – hier ein Überblick.

 

Bundesweite Regelungen

 

Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen:

  • Im öffentlichen Personenfernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal können auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen.
  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Mögliche weitergehende Maßnahmen der Länder

 

Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.

Maskenpflicht:

  • im öffentlichen Personennahverkehr
  • in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Dies gilt auch für den Bereich Kultur, Sport, Freizeit sowie Gastronomie. Hier gibt es eine Ausnahme: Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
  • in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichts erforderlich ist)
  • Testpflicht:in Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen wie Asylbewerberunterkünften, Obdachlosenunterkünften, Hafteinrichtungen

Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesregierung unter folgendem Link:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

Weitere Maßnahmen bei konkreter Gefahr der Gesundheitslage

 

Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur fest, können weitere Maßnahmen angeordnet werden.

  • Maskenpflicht (FFP2-Maske oder medizinische Maske) bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
  • Abstandsgebot und Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Verpflichtung zur Erstellung von Hygienekonzepten für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich.

Neue Informationen zum Impfstatus:

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt als rechtlich vollständig geimpft, wer drei Mal geimpft ist. Ausnahmen wird es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus geben: Hier werden zwei Impfungen reichen,

– wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder
– wenn vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder
– wenn nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.

Der Impfstatus spielt bei den Corona-Schutzmaßnahmen keine Rolle mehr. Er entscheidet nicht mehr über Zugangsmöglichkeiten etwa zu Restaurants oder Veranstaltungen wie im vergangenen Winter. Um gut geschützt zu sein, ist eine dritte Impfung dennoch notwendig.

 

Quelle: bundesregierung.de

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