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ABENA Pants Premium – Diskrete Windelhosen für Erwachsene

  • Hohe Saugkapazität: Bietet Sicherheit bei längerer Tragedauer
  • Geräuschloses Material: Für zusätzliche Diskretion im Alltag
  • Hygienischer Schutz: Minimiert das Risiko von Hautirritationen
  • Nachhaltige Verpackung: Umweltfreundlich gestaltet

Unser Preis:

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ABENA Pants Premium – Diskrete Windelhosen für Erwachsene

Die Abena Pants Premium sind hochwertige Inkontinenzhosen, die wie normale Unterwäsche getragen werden können. Sie sind speziell für Menschen mit mittlerer bis schwerer Inkontinenz entwickelt und bieten höchsten Tragekomfort sowie maximale Diskretion. Dank ihrer elastischen Lycra-Bänder passen sie sich perfekt an den Körper an und sorgen für einen sicheren Sitz – ideal für aktive Menschen, die Wert auf Sicherheit und Komfort legen.

Produkteigenschaften:

  • Elastische Lycra-Bänder: Für optimale Passform und sicheren Sitz.
  • Odour-System: Verhindert unangenehme Gerüche für mehr Diskretion.
  • Atmungsaktive Materialien: Sorgen für ein angenehmes Hautklima.
  • Diskretes Design: Sieht aus und fühlt sich an wie normale Unterwäsche.
  • Einfache Handhabung: Einfaches An- und Ausziehen für mehr Selbstständigkeit.
  • Unisex-Design: Geeignet für Männer und Frauen gleichermaßen.

 

Verfügbare Varianten:

Größe Hüftumfang Saugstärke (ISO 11948-1) Packungsinhalt
XS1 45-70 cm 1.400 ml 24 Stück
S1 60-90 cm 1.400 ml 16 Stück
S2 60-90 cm 1.900 ml 16 Stück
M0 80-110 cm 1.100 ml 15 Stück
M1 80-110 cm 1.400 ml 15 Stück
M2 80-110 cm 1.900 ml 15 Stück
M3 80-110 cm 2.400 ml 15 Stück
L0 100-140 cm 1.100 ml 15 Stück
L1 100-140 cm 1.400 ml 15 Stück
L2 100-140 cm 1.900 ml 15 Stück
L3 100-140 cm 2.400 ml 15 Stück
XL1 130-170 cm 1.400 ml 16 Stück
XL2 130-170 cm 1.900 ml 16 Stück
XL3 130-170 cm 2.600 ml 16 Stück
XXL1 150-203 cm 1.450 ml 20 Stück
Special S-M2 60-110 cm 1.700 ml 20 Stück
Special M-L2 80-135 cm 1.700 ml 18 Stück

 

Weitere Informationen

Größe & Saugstärke

Größe XS / Saugstärke 1, Größe S / Saugstärke 1, Größe S / Saugstärke 2, Größe M / Saugstärke 0, Größe M / Saugstärke 1, Größe M / Saugstärke 2, Größe M / Saugstärke 3, Größe L / Saugstärke 0, Größe L / Saugstärke 1, Größe L / Saugstärke 2, Größe L / Saugstärke 3, Größe XL / Saugstärke 1, Größe XL / Saugstärke 2, Größe XL / Saugstärke 3, Größe XXL / Saugstärke 1, Größe Special S-M / Saugstärke 2, Größe Special M-L / Saugstärke 2

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Corona-Schutzmaßnahmen – ab Oktober 2022

 

Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Ziel der Neuregelungen ist, vor allem den Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern. Was zu beachten ist – hier ein Überblick.

 

Bundesweite Regelungen

 

Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen:

  • Im öffentlichen Personenfernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal können auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen.
  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Mögliche weitergehende Maßnahmen der Länder

 

Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.

Maskenpflicht:

  • im öffentlichen Personennahverkehr
  • in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Dies gilt auch für den Bereich Kultur, Sport, Freizeit sowie Gastronomie. Hier gibt es eine Ausnahme: Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
  • in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichts erforderlich ist)
  • Testpflicht:in Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen wie Asylbewerberunterkünften, Obdachlosenunterkünften, Hafteinrichtungen

Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesregierung unter folgendem Link:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

Weitere Maßnahmen bei konkreter Gefahr der Gesundheitslage

 

Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur fest, können weitere Maßnahmen angeordnet werden.

  • Maskenpflicht (FFP2-Maske oder medizinische Maske) bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
  • Abstandsgebot und Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Verpflichtung zur Erstellung von Hygienekonzepten für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich.

Neue Informationen zum Impfstatus:

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt als rechtlich vollständig geimpft, wer drei Mal geimpft ist. Ausnahmen wird es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus geben: Hier werden zwei Impfungen reichen,

– wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder
– wenn vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder
– wenn nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.

Der Impfstatus spielt bei den Corona-Schutzmaßnahmen keine Rolle mehr. Er entscheidet nicht mehr über Zugangsmöglichkeiten etwa zu Restaurants oder Veranstaltungen wie im vergangenen Winter. Um gut geschützt zu sein, ist eine dritte Impfung dennoch notwendig.

 

Quelle: bundesregierung.de

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