100er Box KINGFA, Nitril Einweghandschuhe | Größe: S

  • Farbe: blau
  • texturierte Finger
  • puder- und latexfrei
  • Inhalt je Box: 100 Stück
  • komfortabel und reißfest
Menge ab Packungspreis Basispreis
1 4,39 0,044 /Stk.
10 3,39 0,034 /Stk.
40 3,09 0,031 /Stk.
220 2,79 0,028 /Stk.
800+ 2,49 0,025 /Stk.

Unser Preis:

4,39

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Art-Nr.: Artikelnr.: 5579 Kategorien: , Tags ,
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KINGFA, Nitril Einweghandschuhe, 100 Stück

Die hochwertigen Einweghandschuhe von Kingfa sind zu 100% aus Nitril. Sie sind sehr hautverträglich und können auch von Latexallergikern getragen werden. Aufgrund des Materials sind sie sehr reißfest und schützen besser vor Chemikalien und Flüssigkeiten als Latex- oder Vinylhandschuhe. Untersuchungshandschuhe aus Nitril sind sehr vielseitig und können im medizinischen als auch alltäglichen Bereich genutzt werden.

Für ein besseres Tastempfinden, verfügen die Untersuchungshandschuhe von Kingfa über eine strukturiere Oberfläche an den Fingerspitzen. Nicht nur im medizinischen Bereich, sondern auch im handwerklichen, industriellen, kosmetischen oder im Lebensmittelbereich erweisen sich Nitrilhandschuhe als zuverlässiger und sicherer Schutz. Bestätigt wird das durch die EN 455-Zertifizierung.

 

EN 455-zertifiziert

Nur mit der EN 455-Zertifizierung gelten medizinische Einweghandschuhe als wirklich sicher.

Der EN 455-Zertifizierungsprozess besteht aus vier verschiedenen Prüfungsteile, die bestanden werden müssen:

  • Durchlässigkeit: Die Handschuhe müssen dicht sein, um den Träger einen optimalen Schutz gewährleisten zu können.
  • Physikalische Eigenschaften: Die Handschuhe müssen den genormten Maßen entsprechen und eine Reißkraft von mindestens 6,0 Newton aufweisen.
  • Grenzwerte: Es dürfen die Grenzwerte für Puder, Chemikalien, Endotoxine und herauslösbare Proteine nicht überschritten werden.
  • Haltbarkeitsdauer: Hierbei wird im Schnellverfahren geprüft, ob die Einweghandschuhe ihre Qualität über die Haltbarkeitsdauer behalten.
  • Die Haltbarkeitsdauer dieser Einweghandschuhe liegt bei 3 Jahren.

 

Weitere Information zum Produkt:

  • komfortable Passform
  • hohe Reiß- und Durchstichfestigkeit
  • texturierte Finger
  • für empfindliche Hauttypen geeignet
  • puderfrei
  • latexfrei
  • CE 27777, EN455, EN374
  • EU Modul B+C2 Zertifikat
  • 100 Stück pro Verpackungseinheit
  • Größen: S, M, L , XL

 

Herstellerinformation:

Kingfa Medical

Produktinformation.pdf

Zertifikat 1

Zertifikat 3

Zertifikat 2

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Corona-Schutzmaßnahmen – ab Oktober 2022

 

Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Ziel der Neuregelungen ist, vor allem den Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern. Was zu beachten ist – hier ein Überblick.

 

Bundesweite Regelungen

 

Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen:

  • Im öffentlichen Personenfernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal können auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen.
  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Mögliche weitergehende Maßnahmen der Länder

 

Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.

Maskenpflicht:

  • im öffentlichen Personennahverkehr
  • in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Dies gilt auch für den Bereich Kultur, Sport, Freizeit sowie Gastronomie. Hier gibt es eine Ausnahme: Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
  • in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichts erforderlich ist)
  • Testpflicht:in Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen wie Asylbewerberunterkünften, Obdachlosenunterkünften, Hafteinrichtungen

Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesregierung unter folgendem Link:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

Weitere Maßnahmen bei konkreter Gefahr der Gesundheitslage

 

Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur fest, können weitere Maßnahmen angeordnet werden.

  • Maskenpflicht (FFP2-Maske oder medizinische Maske) bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
  • Abstandsgebot und Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Verpflichtung zur Erstellung von Hygienekonzepten für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich.

Neue Informationen zum Impfstatus:

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt als rechtlich vollständig geimpft, wer drei Mal geimpft ist. Ausnahmen wird es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus geben: Hier werden zwei Impfungen reichen,

– wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder
– wenn vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder
– wenn nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.

Der Impfstatus spielt bei den Corona-Schutzmaßnahmen keine Rolle mehr. Er entscheidet nicht mehr über Zugangsmöglichkeiten etwa zu Restaurants oder Veranstaltungen wie im vergangenen Winter. Um gut geschützt zu sein, ist eine dritte Impfung dennoch notwendig.

 

Quelle: bundesregierung.de

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