Longsee | Covid-19 Profitest | 25er Box

  • BFARM gelistet
  • Spezifität 99 %
  • Sensitivität 95 %
  • Erkennt Omikron
  • Rachen & hinterer Nasenrachenraum
Menge ab Packungspreis Basispreis
1 44,50 1,780 /Stk.
11 38,75 1,550 /Stk.
21 34,75 1,390 /Stk.
41 33,50 1,340 /Stk.
101+ 32,50 1,300 /Stk.

Unser Preis:

44,50

Zzgl. 19% Mehrwertsteuer
zzgl. Versand
Lieferzeit: sofort lieferbar
Art-Nr.: Artikelnr.: 240920 Kategorie
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Produkt Beschreibung

25er Box Longsee Covid-19 Antigen Schnelltest (Profitest) 

Dieses Kit wendet die Immunchromatographietechnologie an, um das Vorhandensein oder Fehlen von 2019-nCoV-Nucleo-
capsid-Proteinen in Tupferproben von Patienten mit Anzeichen und Symptomen einer Infektion nachzuweisen, bei denen der Verdacht auf 2019-nCoV nach der Doppelantikörpersandwich-Methode besteht.
 – Gesamt-Sensitivität Ranking#1 nach Evaluierung der Sensitivität von Paul-Ehrlich-Institute am 12.01.2022 –
Abstrichmethode:
  • oropharyngeal (Rachenbereich)
  • nasopharyngeal (hinterer Nasenrachenraum)
Produktdetails:
  • Nr. 1 im Ranking des Robert-Koch-Instituts 4 x 100 %
  • Qualitativer Nachweis von SARS-CoV-2
  • vorgefüllte Pufferlösung
  • Einfache Testdurchführung, inkl. Anleitung
  • Alle wichtigen Materialien bereits im Lieferumfang enthalten
  • für Anwendung durch medizinisches Fachpersonal
  • Testergebnisse nach ca. 15 Minuten
  • BFARM AT 731/21  / RKI gelistet
  • Relative Sensitivität: 95,51 %
  • Relative Spezifität: 99,72 %
  • erkennt Omikron

Inhalt pro Box:

25 Testgeräte
25 sterile Abstriche
25 mit Probenlösung gefüllte Extraktionsröhrchen
1 Aufbewahrungsständer
1 Deutsche Gebrauchsanweisung
1 Englische Gebrauchsanweisung

• 25 Tests in einer Box

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Der Preis gilt für die 1 Packung (25 Stück). Bitte beachten Sie: Die Lieferung dieser Tests erfolgt ausschließlich an Ärzte, medizinische Einrichtungen, Bildungseinrichtungen und Behörden. Privatpersonen werden von uns NICHT beliefert.

Longsee Covid-19 Profitest
2019-nCoV Ag Rapid Detection Kit (Immuno-Chromatography)

Nur für professionelle Anwender!
AT 731/21
Verpackungseinheit (VE): 25 Stück
Paul Ehrlich Institute evaluiert
HSC common list Device ID #1216
Immunchromatographisches Verfahren
Varianten zugelassen

Nasopharyngeal-Abstrichs
Sensitivität 95,51%
Spezifität 99,72%

Oropharyngeal-Abstrichs
Sensitivität 95,22%
Spezifität 99,72%

Die Ergebnisse liegen innerhalb von 15 Minuten vor.
Probenmaterial: Nasenabstrich oder Nasopharynx-Abstriche.

Lieferung und Versand
Die Lieferung dieser Tests erfolgt ausschließlich an medizinisches Fachpersonal wie Ärzte, medizinische Einrichtungen, oder Behörden. Privatpersonen werden mit diesem Produkt nicht beliefert. Dieser Artikel ist vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

Besondere Hinweise für Unternehmen
Nach aktueller Verordnung können Unternehmen den Test erwerben. Die Auslieferung erfolgt jedoch nur wenn Sie Ihren Betriebsarzt als Ansprechpartner angeben. Die Lieferung erfolgt zudem ausschließlich an den angegebenen Betriebsarzt. Geben Sie hierzu bei der Lieferadresse die Daten Ihres Betriebsarztes an.

Besondere Hinweise für Bildungseinrichtungen
Aufgrund der neuen Verordnung dürfen auch Bildungseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Heime mit Antigen Schnelltests beliefert werden. Die Abnahme darf in diesem Fall durch geschultes Personal dieser Bildungseinrichtung abgenommen werden.
Die Lieferung an Lehrer und Erzieher erfolgt nur, wenn Sie bei der Bestellung die Bildungseinrichtung in der Sie tätig sind, angeben.

Anwendung und Durchführung:
Der Test darf nur von medizinisch geschultem Fachpersonal angewendet werden!
Personen die den Test abnehmen, müssen vorab eine Unterweisung bzw. Schulung erhalten haben.
Privatpersonen sind vom Kauf ausgeschlossen.

 

 

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Corona-Schutzmaßnahmen – ab Oktober 2022

 

Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Ziel der Neuregelungen ist, vor allem den Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern. Was zu beachten ist – hier ein Überblick.

 

Bundesweite Regelungen

 

Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen:

  • Im öffentlichen Personenfernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal können auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen.
  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Mögliche weitergehende Maßnahmen der Länder

 

Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.

Maskenpflicht:

  • im öffentlichen Personennahverkehr
  • in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Dies gilt auch für den Bereich Kultur, Sport, Freizeit sowie Gastronomie. Hier gibt es eine Ausnahme: Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
  • in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichts erforderlich ist)
  • Testpflicht:in Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen wie Asylbewerberunterkünften, Obdachlosenunterkünften, Hafteinrichtungen

Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesregierung unter folgendem Link:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

Weitere Maßnahmen bei konkreter Gefahr der Gesundheitslage

 

Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur fest, können weitere Maßnahmen angeordnet werden.

  • Maskenpflicht (FFP2-Maske oder medizinische Maske) bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
  • Abstandsgebot und Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Verpflichtung zur Erstellung von Hygienekonzepten für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich.

Neue Informationen zum Impfstatus:

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt als rechtlich vollständig geimpft, wer drei Mal geimpft ist. Ausnahmen wird es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus geben: Hier werden zwei Impfungen reichen,

– wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder
– wenn vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder
– wenn nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.

Der Impfstatus spielt bei den Corona-Schutzmaßnahmen keine Rolle mehr. Er entscheidet nicht mehr über Zugangsmöglichkeiten etwa zu Restaurants oder Veranstaltungen wie im vergangenen Winter. Um gut geschützt zu sein, ist eine dritte Impfung dennoch notwendig.

 

Quelle: bundesregierung.de

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