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REINEX SpülFix Ultra Spülmittel Konzentrat Ultra 500 ml

  • Hochkonzentrierte Formel: Perfekt für den täglichen Einsatz im Haushalt, entfernt Fett und Verschmutzungen mühelos.
  • Ergiebigkeit: Sparsame Dosierung – ein kleiner Spritzer genügt, um hervorragende Ergebnisse zu erzielen.
  • Hautfreundlich: Dermatologisch getestet, schonend zu den Händen bei regelmäßigem Gebrauch.
  • Umweltfreundlich: Biologisch abbaubar, ideal für private Haushalte sowie professionelle Anforderungen in Kliniken, Pflegeheimen, Gastronomie und Hotels.
  • Verschiedene Düfte: Classic, Zitro, Exotic, Himbeere, Apfel, Granatapfel, Limone, Thai Orchidee und Citro – für individuelle Vorlieben und frische Atmosphäre.

Unser Preis:

Aktueller Preis ist: 0,89€. Ursprünglicher Preis war: 1,19€

Zzgl. 19% Mehrwertsteuer
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Lieferzeit: ca. 48 Stunden
Art-Nr.: REX-66 Kategorie
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REINEX SpülFix Ultra Spülmittel Konzentrat Ultra 500 ml

Das REINEX SpülFix Konzentrat Ultra ist ein hochwirksames Geschirrspülmittel, das selbst hartnäckige Verschmutzungen entfernt und für strahlend sauberes Geschirr sorgt. Es ist in einer praktischen 500-ml-Flasche erhältlich und eignet sich ideal für den täglichen Einsatz im Haushalt.


Eigenschaften und Vorteile

  • Hochkonzentrierte Formel: Ein kleiner Spritzer reicht aus, um optimale Reinigungsergebnisse zu erzielen.
  • Effektive Fettlösekraft: Entfernt Fett, Speisereste und eingetrocknete Verschmutzungen mühelos.
  • Verschiedene Düfte: Verfügbar in frischen und angenehmen Varianten wie:
    • Classic
    • Exotic
    • Himbeere
    • Apfel
    • Granatapfel
    • Limone
    • Thai Orchidee
    • Citro
    • Zitro
  • Biologisch abbaubar: Schonend zur Umwelt und sicher für Abwassersysteme.
  • Hautfreundlich: Dermatologisch getestet und sanft zu den Händen.

Anwendung

  1. Geben Sie einen kleinen Spritzer des Spülmittels ins Spülwasser.
  2. Reinigen Sie Ihr Geschirr wie gewohnt.
  3. Spülen Sie das Geschirr anschließend gründlich mit klarem Wasser ab.

Technische Details

  • Inhalt: 500 ml
  • pH-Wert: 6,5 – 7,3 (schonend zur Haut)
  • Löslichkeit: Mit Wasser vollständig mischbar
  • Dichte: 1,03 g/ml

Sicherheitshinweise

  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • Augenschutz verwenden, um Irritationen zu vermeiden.
  • Bei Kontakt mit den Augen gründlich mit Wasser spülen.

Mit dem REINEX SpülFix Konzentrat Ultra 500 ml erhalten Sie ein zuverlässiges Geschirrspülmittel, das Ihre Küche strahlen lässt und gleichzeitig auf Nachhaltigkeit und Hautfreundlichkeit setzt. Wählen Sie Ihren Lieblingsduft und überzeugen Sie sich selbst!

Weitere Informationen

Gewicht 0,55 kg
Größe 20 × 7 × 7 cm
Duftrichtung wählen

Classic, Balsam Sensitiv, Exotic, Himbeere, Apfel, Granatapfel, Limone, Thai Orchidee, Citro, Zitro

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen:

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Corona-Schutzmaßnahmen – ab Oktober 2022

 

Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Ziel der Neuregelungen ist, vor allem den Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern. Was zu beachten ist – hier ein Überblick.

 

Bundesweite Regelungen

 

Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen:

  • Im öffentlichen Personenfernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal können auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen.
  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Mögliche weitergehende Maßnahmen der Länder

 

Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.

Maskenpflicht:

  • im öffentlichen Personennahverkehr
  • in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Dies gilt auch für den Bereich Kultur, Sport, Freizeit sowie Gastronomie. Hier gibt es eine Ausnahme: Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
  • in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichts erforderlich ist)
  • Testpflicht:in Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen wie Asylbewerberunterkünften, Obdachlosenunterkünften, Hafteinrichtungen

Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesregierung unter folgendem Link:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

Weitere Maßnahmen bei konkreter Gefahr der Gesundheitslage

 

Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur fest, können weitere Maßnahmen angeordnet werden.

  • Maskenpflicht (FFP2-Maske oder medizinische Maske) bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
  • Abstandsgebot und Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Verpflichtung zur Erstellung von Hygienekonzepten für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich.

Neue Informationen zum Impfstatus:

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt als rechtlich vollständig geimpft, wer drei Mal geimpft ist. Ausnahmen wird es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus geben: Hier werden zwei Impfungen reichen,

– wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder
– wenn vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder
– wenn nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.

Der Impfstatus spielt bei den Corona-Schutzmaßnahmen keine Rolle mehr. Er entscheidet nicht mehr über Zugangsmöglichkeiten etwa zu Restaurants oder Veranstaltungen wie im vergangenen Winter. Um gut geschützt zu sein, ist eine dritte Impfung dennoch notwendig.

 

Quelle: bundesregierung.de

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