Seni Active Classic | Einmal-Slips | 30 Stück | Größe: L

  • Größe: Large
  • PZN: 13330466
  • Menge: 30 Stück
  • Saugstärke: 1.450 ml (ISO)
  • Hilfsmittelnr.: 15.25.31.5031
  • Artikelnr.: SE-096-LA30-AC1
Menge ab Packungspreis Basispreis
1 16,89 0,563 /Stk.
3 16,69 0,556 /Stk.
6 16,39 0,546 /Stk.
9+ 16,19 0,540 /Stk.

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Art-Nr.: SE-096-LA30-AC1 Kategorie
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Produkt Beschreibung

Seni Active Classic | Inkontinenz Einmalhosen

 

Seni Active Classic Inkontinenzpants sind atmungsaktive, elastische Inkontinenzpants für Menschen, die trotz Ihrer Inkontinenz aktiv bleiben wollen.

Vorallem sind diese Pants für Leute geeignet, die noch selbstständig auf die Toilette gehen können. Das Produkt ist aus einer atmungsaktiven Laminierung, einem starken Saugkissen und seitlichen Auslaufsperren gefertigt. 

Die Seni Active Classic Pants sind sehr bequem im Gebrauch. Dank der unkomplizierten Handhabung ist die Seni Active Classic auch für pflegende Angehörige sehr einfach zu verwenden. Mithilfe von seitlichen Nähten, die man aufreißen kann, ist das Produkt nach der Anwendung problemlos auszuziehen und zu entsorgen. Vorher informiert ein integrierter Nässeindikator in der Pants über den optimalen Zeitpunkt des bevorstehenden Wechsels. Dank der einfachen Materialauswahl eignet sich das Produkt hervorragend für eine kostenbewusste Inkontinenzversorgung.

Das atmungsaktive Material lässt weiterhin Luft an der Haut zirkulieren und  verhindert damit die Wahrscheinlichkeit von Hautirritationen.

 

Vorteile der Seni Active Classic

  • hoher Schutz und Tragekomfort
  • elastische Form für mehr Bewegungsfreiheit
  • seitlicher Auslaufschutz
  • wird wie normale Unterhosen angezogen
  • besonders weiche und sanfte Oberfläche
  • geruchsbindend
  • latexfrei und hautfreundlich
  • spezieller Saugkern mit Superabsorber
  • aufreissbare Seitennähte zum leichten Entfernen
  • Extra-Dry-Sytem (EDS) für schnellere Flüssigkeitsaufnahme
  • für mittlere Inkontinenz

 

Aufbewahrung:

Inkontinenzhosen sollen in einem trockenen und gut belüfteten Raum bei einer Temperatur von 5 bis 35°C und Raumfeuchtigkeit von 25% bis 75% in Originalverpackung gelagert werden. Die Packeinheiten müssen unberührt mit der Stretchfolie eingewickelt bleiben, um Staub oder sonstige Verschmutzung ggf. Fremdgeruch zu vermeiden.

 

Eigenschaften: 

  • Größe: 100-135 cm Umfang
  • Saugstärke: 1450 ml (ISO11948)
  • Hilfsmittelnummer: 15.25.31.5031
  • PZN: 13330466

 

Logistik:

Seni Active Plus:

  • Artikelnummer: SE-096-LA30-AC1
  • Menge Stück in Verpackung: 30
  • Menge VE in Transportverpackung: 3

 

 

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Corona-Schutzmaßnahmen – ab Oktober 2022

 

Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Ziel der Neuregelungen ist, vor allem den Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern. Was zu beachten ist – hier ein Überblick.

 

Bundesweite Regelungen

 

Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen:

  • Im öffentlichen Personenfernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal können auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen.
  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Mögliche weitergehende Maßnahmen der Länder

 

Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.

Maskenpflicht:

  • im öffentlichen Personennahverkehr
  • in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Dies gilt auch für den Bereich Kultur, Sport, Freizeit sowie Gastronomie. Hier gibt es eine Ausnahme: Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
  • in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichts erforderlich ist)
  • Testpflicht:in Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen wie Asylbewerberunterkünften, Obdachlosenunterkünften, Hafteinrichtungen

Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesregierung unter folgendem Link:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

Weitere Maßnahmen bei konkreter Gefahr der Gesundheitslage

 

Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur fest, können weitere Maßnahmen angeordnet werden.

  • Maskenpflicht (FFP2-Maske oder medizinische Maske) bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
  • Abstandsgebot und Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Verpflichtung zur Erstellung von Hygienekonzepten für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich.

Neue Informationen zum Impfstatus:

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt als rechtlich vollständig geimpft, wer drei Mal geimpft ist. Ausnahmen wird es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus geben: Hier werden zwei Impfungen reichen,

– wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder
– wenn vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder
– wenn nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.

Der Impfstatus spielt bei den Corona-Schutzmaßnahmen keine Rolle mehr. Er entscheidet nicht mehr über Zugangsmöglichkeiten etwa zu Restaurants oder Veranstaltungen wie im vergangenen Winter. Um gut geschützt zu sein, ist eine dritte Impfung dennoch notwendig.

 

Quelle: bundesregierung.de

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