Bbraun Vasco® Nitril Sky Blue – Einmalhandschuhe, unsteril, MHD 08/2028

  • Verfallsdatum: 08/2028
  • Latexfrei und puderfrei
  • Unsteril für den Einmalgebrauch
  • 100 Handschuhe pro Box
  • Farbe: Blau

Unser Preis:

3,09

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Vasco® Nitril Sky Blue – Einmalhandschuhe aus Nitril, unsteril – Verfallsdatum : 08.2028

 

Die Vasco® Nitril Sky Blue Untersuchungshandschuhe bieten zuverlässigen Schutz für den professionellen Einsatz in medizinischen, hygienischen und industriellen Bereichen. Diese unsterilen Nitrilhandschuhe sind latexfrei, puderfrei und thiuramfrei, was sie besonders für Allergiker geeignet macht. Mit einer hohen Resistenz gegenüber Chemikalien und Infektionserregern sind sie eine vielseitige und sichere Wahl für zahlreiche Anwendungen.

Die Handschuhe verfügen über einen Rollrand für zusätzliche Stabilität und bieten, dank ihrer robusten und gleichzeitig flexiblen Materialbeschaffenheit, einen hohen Tragekomfort. Durch die texturierten Fingerkuppen garantieren sie einen verbesserten Griff, auch bei feuchten oder rutschigen Oberflächen. Haltbar bis 08/2028.

Technische Details:

  • Material: Nitril (latexfrei, puderfrei, thiuramfrei)
  • Länge: 240 mm
  • Unsteril
  • Medizinprodukt Klasse I gemäß Medical Device Regulation (EU) 2017/745
  • Persönliche Schutzausrüstung Kategorie III CE 2777 (SATRA) gemäß PPER (EU) 2016/425
  • AQL-Wert: < 1,5 – Hoher Qualitätsstandard, der die Durchlässigkeit auf minimalem Niveau hält
  • Farbe: Blau
  • Texturierte Fingerkuppen für verbesserten Griff

 

Eigenschaften:

  • Hohe Beständigkeit gegen Chemikalien und Infektionserreger
  • Beidhändig tragbar, Einmalgebrauch
  • Besonders geeignet für Allergiker

 

Anwendungsbereiche:
Ideal für den Einsatz in medizinischen Einrichtungen, Laboratorien, der Lebensmittelindustrie sowie in Reinigungs- und Wartungsdiensten, wo hoher Schutz und Hygiene gefordert sind.

Größen:
Verfügbar in verschiedenen Größen, um den perfekten Sitz und Tragekomfort zu gewährleisten.

Inhalt pro Packung:
100 x Vasco® Nitril Sky Blue Untersuchungshandschuhe (Einmalgebrauch)

 

Hier klicken, um das Datenblatt herunterzuladen.

Weitere Informationen

Größe

XS, S, M, L, XL

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Corona-Schutzmaßnahmen – ab Oktober 2022

 

Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Ziel der Neuregelungen ist, vor allem den Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern. Was zu beachten ist – hier ein Überblick.

 

Bundesweite Regelungen

 

Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen:

  • Im öffentlichen Personenfernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal können auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen.
  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Mögliche weitergehende Maßnahmen der Länder

 

Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.

Maskenpflicht:

  • im öffentlichen Personennahverkehr
  • in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Dies gilt auch für den Bereich Kultur, Sport, Freizeit sowie Gastronomie. Hier gibt es eine Ausnahme: Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
  • in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichts erforderlich ist)
  • Testpflicht:in Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen wie Asylbewerberunterkünften, Obdachlosenunterkünften, Hafteinrichtungen

Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesregierung unter folgendem Link:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

Weitere Maßnahmen bei konkreter Gefahr der Gesundheitslage

 

Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur fest, können weitere Maßnahmen angeordnet werden.

  • Maskenpflicht (FFP2-Maske oder medizinische Maske) bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
  • Abstandsgebot und Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Verpflichtung zur Erstellung von Hygienekonzepten für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich.

Neue Informationen zum Impfstatus:

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt als rechtlich vollständig geimpft, wer drei Mal geimpft ist. Ausnahmen wird es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus geben: Hier werden zwei Impfungen reichen,

– wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder
– wenn vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder
– wenn nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.

Der Impfstatus spielt bei den Corona-Schutzmaßnahmen keine Rolle mehr. Er entscheidet nicht mehr über Zugangsmöglichkeiten etwa zu Restaurants oder Veranstaltungen wie im vergangenen Winter. Um gut geschützt zu sein, ist eine dritte Impfung dennoch notwendig.

 

Quelle: bundesregierung.de

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