Herzlich willkommen bei Dr.Germany24 Wir sind etablierte Händler für zertifizierte Schutzausrüstung, Diagnostik-Equipment, Dienstbekleidung und vieles mehr. Bei uns bekommen Sie Qualitätsware zu fairen Preisen.

Wie der Name vielleicht schon verrät, kommt Dr. Germany aus Deutschland. Genau genommen aus dem heimischen Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen. Dr. Germany ist das Projekt, und gleichzeitig die patentierte Marke, der Ruhr Tech Handels GmbH, die ihren Sitz im Erin Gewerbepark in Castrop Rauxel hat.

Wir stellen uns vor:

Wir sind ein Großhandel, der den medizinischen Bedarf für Kliniken, Seniorenheime, Arztpraxen und Gesundheits-/Pflegeinstitutionen anbietet. Zu unserem Sortiment gehören Hygieneartikel, Desinfektionsmaterialien, medizinische Schutzausrüstungen sowie Reinigungshilfsmittel und Inkontinenzmaterialien.

Die Gründung unseres Unternehmens geht in das Jahr 2018 zurück. Mit der Zeit kamen viele Ideen und neue Mitarbeiter dazu, die mit Herz und Seele Ihrer kreativen Arbeit nachgingen und Dr.Germany zu dem machen, was es heute ist. Innerhalb der letzten drei Jahre konnte sich die Ruhr Tech GmbH zu einem international anerkannten Geschäftsunternehmen etablieren. Denn mit der Pandemie im Jahre 2020 wurde das Projekt Dr.Germany ins Leben gerufen und ist bis heute ein großer Erfolg. Für unser Unternehmen war es der Einstieg in die Medizinbranche.

Innerhalb der ersten zwei Pandemie-Jahre haben wir uns vielseitig in der Prävention der Ausbreitung des Corona-Virus eingesetzt. Unter anderem wurden große Spendenaktionen an Gesundheitsorganisationen gestartet, Testzentren rundum versorgt, und Lagerungen für große Einrichtungen ermöglicht. Auch heute nehmen wir noch reichlich an Ausschreibungen im Rahmen der Pandemie teil und versorgen täglich hunderte von Apotheken, Arzthäusern, Teststellen und Pflege- und Gesundheitseinrichtungen in ganz Deutschland.

Unser Ziel ist, unseren Kunden den besten Service, für qualitativ hochwertige Ware zum besten Preis anbieten zu können. Dafür spricht auch unsere Bestpreisgarantie. Die Kundenzufriedenheit ist für uns der wichtigste Bestandteil unserer Arbeit.

In den letzten Jahren konnten wir unser Sortiment stetig erweitern und unsere Kunden mit schnellen Lieferzeiten und qualitativer Ware überzeugen. Seit Anfang 2022 bieten wir auch auf Anfrage eine Möglichkeit auf medizinische Gesamtausstattung für Krankenhäuser und Kliniken. Darunter auch für Arbeitskleidung oder Textilien, wie Handtücher und Bettwäsche. Wir übernehmen sogar bei Bedarf die Lagerung Ihrer Ware!

Über 10.000 Kunden vertrauen bereits der Ruhr Tech Handels GmbH und der dazugehörigen Marke Dr. Germany. Werden Sie ein Teil von uns und überzeugen Sie sich selbst!

1459 zertifizierte Marken

23,457 Bestellungen pro Monat

2485 zufriedene Gewerbe-Kunden

20,000+ Produktvariationen

Warum Dr.Germany? Hier bekommen Sie 3 gute Gründe für unsere zukünftige Zusammenarbeit und dafür, dass Sie genau heute Ihre erste Bestellung bei uns tätigen sollten. 🙂

Lieferung kostenlos ab 150€

Für Ihre Bestellungen ab 150€ und aufwärts genießen Sie kostenlosen Premium-Versand. Wir übernehmen die Versandkosten und liefern bequem an Ihre angegebene Lieferadresse mit unserem internationalen Versandpartner UPS.

21 Tage Zahlungsziel ab der 1. Bestellung

An Sie gestellte Rechnungen können bereits ab der 1. Bestellung innerhalb von 21 Tagen bezahlt werden. Das gilt ausnahmslos für alle Bestellungen unter 100.000€. Bitte beachten Sie unsere AGB und produktspezifische Bestimmungen

Zertifizierte und in Deutschland zugelassene Ware

Unser Sortiment besteht ausschließlich aus geprüften, zertifizierten und fachgerecht importierten Produkten. Alle Zertifikate und Nachweise können auf Nachfrage bereitgestellt werden.

Unsere zufriedenen Kunden

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Corona-Schutzmaßnahmen – ab Oktober 2022

 

Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Ziel der Neuregelungen ist, vor allem den Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern. Was zu beachten ist – hier ein Überblick.

 

Bundesweite Regelungen

 

Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen:

  • Im öffentlichen Personenfernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal können auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen.
  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Mögliche weitergehende Maßnahmen der Länder

 

Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.

Maskenpflicht:

  • im öffentlichen Personennahverkehr
  • in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Dies gilt auch für den Bereich Kultur, Sport, Freizeit sowie Gastronomie. Hier gibt es eine Ausnahme: Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
  • in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichts erforderlich ist)
  • Testpflicht:in Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen wie Asylbewerberunterkünften, Obdachlosenunterkünften, Hafteinrichtungen

Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesregierung unter folgendem Link:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

Weitere Maßnahmen bei konkreter Gefahr der Gesundheitslage

 

Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur fest, können weitere Maßnahmen angeordnet werden.

  • Maskenpflicht (FFP2-Maske oder medizinische Maske) bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
  • Abstandsgebot und Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Verpflichtung zur Erstellung von Hygienekonzepten für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich.

Neue Informationen zum Impfstatus:

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt als rechtlich vollständig geimpft, wer drei Mal geimpft ist. Ausnahmen wird es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus geben: Hier werden zwei Impfungen reichen,

– wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder
– wenn vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder
– wenn nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.

Der Impfstatus spielt bei den Corona-Schutzmaßnahmen keine Rolle mehr. Er entscheidet nicht mehr über Zugangsmöglichkeiten etwa zu Restaurants oder Veranstaltungen wie im vergangenen Winter. Um gut geschützt zu sein, ist eine dritte Impfung dennoch notwendig.

 

Quelle: bundesregierung.de

Die Hygiene-Checkliste 2022 für Unternehmen

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