Clungene | Covid-19 Profitest | 25er Box

  • Ergebnis innerhalb von 15 Minuten
  • erkennt Omikron
  • BfArM gelistet (AT079/20 ) und PEI evaluiert
  • vorbefüllte Teströhrchen für einfache Handhabung
  • nur für Fachpersonal zu erwerben
Menge ab Packungspreis Basispreis
1 39,99 1,600 /Stk.
10 32,50 1,300 /Stk.
20 28,50 1,140 /Stk.
40 26,20 1,048 /Stk.
100+ 23,38 0,935 /Stk.

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Art-Nr.: Artikelnr: 032023 Kategorie
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Clungene Covid-19 Antigen Schnelltest für Fachpersonal

Prefilled, 25er Box

 

Bei dem CLUNGENE COVID-19 Antigen Schnelltest handelt es sich um einen sogenannten chromatographischen Immunoassay im Lateral-Flow-Format. Der Antigen-Schnelltest prüft auf Bestandteile des Virus und damit auf dessen Vorhandensein im Körper. Er wird mit Hilfe eines Abstrichs aus dem Mund- oder Nasenrachenraum durchgeführt. Dieser wird in einer Pufferlösung angereichert und dann auf die Testkassette getropft. Innerhalb von 15 Minuten bekommen Sie ein Ergebnis.

 

Inhalt:

  • Bedienungsanleitung
  • 25x individuell verpackte Testkits (Testkassette, Reagenzröhrchen mit Reagenzlösung sowie sterile Abstrichtupfer

 

 

Vorteile:

  • Schnelle und sichere Testdurchführung
  • erkennt auch Omikron
  • Flexibel und ortsunabhängig einsetzbar
  • Leicht zu bedienen
  • Zuverlässiger Einsatz am Point-of-Care
  • Ideal für medizinische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime
  • Ergebnisse spätestens nach 15 Minuten
  • Sensitivität 92,00 %
  • Spezifität 99,70 %
  • Keine Kreuzaktivitäten mit anderen Coronaviren wie KHU1, MERS, 229E, NL63, Influenza-Viren oder Rhinoviren
  • Lagerung im versiegeltem Beutel zwischen 4 und 30 °C

 

 

Hinweis:

COVID-19 Ag Schnelltests gehören zu in-vitro-Diagnostika und sind somit Medizinprodukte. Damit gelten die  gesetzlichen Vorschriften für ihren Erwerb und Einsatz. Sie bestätigen mit dem Kauf dieser Produkte, dass Sie zu den in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung §3 aufgeführten Käufergruppen zählen.

 

Herstellerinfos:

Hangzhou Clongene Biotech Co.,Ltd.

No.1 Yichuang Road, Yuhang Sub-district,Yuhang District,Hangzhou ,311121,China

 

 

Covid-Varianten Statement.pdf

Sicherheitsdatenblatt.pdf

Bedienungsanleitung Englisch.pdf

Flyer.pdf

Bedienungsanleitung DE

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Corona-Schutzmaßnahmen – ab Oktober 2022

 

Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Ziel der Neuregelungen ist, vor allem den Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern. Was zu beachten ist – hier ein Überblick.

 

Bundesweite Regelungen

 

Seit 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen:

  • Im öffentlichen Personenfernverkehr gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 13 Jahren sowie das Personal können auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen.
  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Mögliche weitergehende Maßnahmen der Länder

 

Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.

Maskenpflicht:

  • im öffentlichen Personennahverkehr
  • in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Dies gilt auch für den Bereich Kultur, Sport, Freizeit sowie Gastronomie. Hier gibt es eine Ausnahme: Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
  • in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichts erforderlich ist)
  • Testpflicht:in Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen wie Asylbewerberunterkünften, Obdachlosenunterkünften, Hafteinrichtungen

Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesregierung unter folgendem Link:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

Weitere Maßnahmen bei konkreter Gefahr der Gesundheitslage

 

Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur fest, können weitere Maßnahmen angeordnet werden.

  • Maskenpflicht (FFP2-Maske oder medizinische Maske) bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
  • Abstandsgebot und Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Verpflichtung zur Erstellung von Hygienekonzepten für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich.

Neue Informationen zum Impfstatus:

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt als rechtlich vollständig geimpft, wer drei Mal geimpft ist. Ausnahmen wird es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus geben: Hier werden zwei Impfungen reichen,

– wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder
– wenn vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder
– wenn nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.

Der Impfstatus spielt bei den Corona-Schutzmaßnahmen keine Rolle mehr. Er entscheidet nicht mehr über Zugangsmöglichkeiten etwa zu Restaurants oder Veranstaltungen wie im vergangenen Winter. Um gut geschützt zu sein, ist eine dritte Impfung dennoch notwendig.

 

Quelle: bundesregierung.de

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